Naturheilpraxis Renate Strohm
Heilpraktikerin in Kiel

Konditionen

Die Berechnung meiner Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Das entspricht für Selbstzahler einem Stundensatz von:
ca. 60 €.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungskosten nicht erstattet.


Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen i.d.R. die Behandlungskosten.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Mit Ihrer Liquidation erhalten Sie eine detaillierte Auflistung der Behandlungsziffern.
Die Behandlungskosten für Privat- und Zusatzversicherte nach der GebüH entsprechen einem Stundensatz von:
ca. 70 €.



Bei der Terminvereinbarung frage ich Sie, ob Sie eine Stunde oder länger behandelt werden möchten.
Ich richte mich nach Ihren Wünschen.